






Der Pflegesatz deckt folgende Leistungen ab:
Zum 01.01.2017 wurden die Änderungen des Pflegestärkungsgesetzes (PSGII) wirksam. Dieses beinhaltet u.a. die Auflösung der ehemaligen Pflegestufen durch die Einführung der Pflegegrade (1-5) und Leistungsänderungen.
Die Einstufung erfolgt durch den medizinischen Dienst der Pflegekassen.
Sie können nachfolgend die aktuellen Pflegesätze (Kurzzeitpflege/Vollstationäre Pflege/Tagespflege) herunterladen: